Liebe Familien,
ab dem 15.02.2021 dürfen die Kitas in Sachsen zurück in den „eingeschränkten Regelbetrieb“. Wie schon im vergangenen Jahr bedeutet dies, dass alle Kinder den Kindergarten und die Krippe besuchen dürfen. Dabei gilt unser eingeschränktes Konzept, was dem Grundsatz der strikten Trennung von Betreuungsgruppen, der konsequenten Vermeidung des Zusammentreffens der Kinder unterschiedlicher Gruppen im Gebäude und im Außenbereich und der Umsetzung der Abstands- und Hygieneregeln folgt. Wir bilden 2 Betreuungsgruppen, so dass die Aufsicht der Gruppen auch während der Bring- und Abholsituation gesichert ist. Die wichtigsten Informationen erhalten Sie nachfolgend aufgeführt:
Veränderte Öffnungszeit
Hygieneregeln
Bring- und Abholsituation
Elterngespräche
Feste und Feiern
Wir freuen uns, alle Kinder wieder in unserer Einrichtung zu begrüßen. Wir als Erzieher haben uns darauf eingestellt, dass für einige Kinder, die nun schon so lange zu Hause waren, der Start in den Kita-Alltag aufregend und spannend sein wird.
Damit keine erneute Schließung notwendig wird, bitten wir Sie sich an die Vorgaben zu halten und dafür Verständnis zu zeigen.
Für Fragen, Sorgen oder Hinweisen stehe ich Ihnen sehr gern zur Verfügung. In der kommenden Woche nehme ich morgens Ihre Kinder persönlich entgegen. So können wir uns kennen lernen und bei Bedarf können Fragen geklärt werden.
Diana Eschner
Leiterin Kita „Wirbelwind“
Seit dem 14. Dezember befinden sich alle Kindertagesstätten wieder in der Notbetreuung.
Eltern, die ihr Kind auf Grund des aktuellen Lockdowns nicht in der Kita betreuen lassen können, müssen dafür keine Elternbeiträge entrichten. Die Befreiung von den Elternbeiträgen gilt allerdings nur, wenn die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wird.
Für die Nutzung der Notbetreuung wird der Elternbeitrag kalendertäglich erhoben.
Im Interesse der Eindämmung des Infektionsgeschehens bitten wir alle Eltern, die Anspruch auf Notbetreuung haben, diese tatsächlich nur an jenen Tagen zu nutzen, für die eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit nicht zur Verfügung steht.
Wir weisen alle Eltern auch noch einmal darauf hin, dass wir nur jene Kinder in die Notbetreuung aufnehmen können, die gemäß der aktuellen Verordnung auch Anspruch darauf haben.
Wir verstehen die Belastungen aller Eltern und wünschen uns gemeinsam mit Ihnen, dass die Einschränkungen bald nicht mehr erforderlich sein werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Volkssolidarität Regionalverband Döbeln e.V.