Die Sorgen und Nöte von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sind der Volkssolidarität aus langjähriger Praxis vertraut. Daher wissen wir, dass die täglichen Probleme der Pflege nicht nur die optimale gesundheitliche Beratung, sondern auch eine menschliche und partnerschaftliche Beziehung beinhaltet.
Gemeinsam mit Patient und Angehörigen erleichtern wir die oft schwierigen und persönlichen Situationen. Dazu gehört auch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten. Unsere Pflegedienstleitung informiert Sie über die Möglichkeiten von Kostenübernahmen durch Krankenkassen, Pflegekassen und Sozialämtern.
Das Wohl unserer Patienten steht immer im Vordergrund.
Auch wenn Sie Ihre Angehörigen selbst pflegen wollen, stehen wir Ihnen mit Beratung, Tipps und Schulungen zur Seite.
Profitieren Sie von unseren Erfahrungen!
Bei medizinischen Leistungen können selbst kleine Fehler zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen führen. Unsere qualifizierten und erfahrenen Pflegefachkräfte übernehmen nach Anweisung Ihrer Haus- und Fachärzte im Rahmen der medizinischen Versorgung u. a. folgende Leistungen:
Mit viel Einfühlungsvermögen und Professionalität meistern wir mit Ihnen gemeinsam die Aufgaben der Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Natürlich erfolgt zu Beginn eine ausführliche Beratung, Anamnese und Planung der folgenden und für Sie in Frage kommenden Leistungen (§ 89 SGB XI):
Ambulant Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf monatlich 125 Euro Entlastungsleistungen. Sprechen Sie an, wo Sie zusätzliche Unterstützung wünschen. Häufig genutzt bei unseren Patienten werden:
Auch die Pflegeperson kann einmal verhindert sein, egal ob für eine Stunde, einen Tag oder mehrere Wochen. Eigene Krankheit, Arzttermine, aber auch Freizeitaktivitäten oder Urlaub - wir übernehmen kurzfristig die Pflege- und Betreuungsaufgaben zur Versorgung Ihrer Lieben. Die Kosten einer solchen Verhinderungspflege übernimmt zusätzlich zum Pflegegeld Ihre Pflegekasse für bis zu 28 Tage im Jahr.
Gerade im Alter oder durch Krankheit sind es oft die kleinen Dinge des Lebens, die schwerfallen. Gern übernehmen wir alle anfallenden hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie:
Pflegegeldbezieher müssen (bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich), eine Beratung in der Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung vornehmen lassen.
Bei Pflegegrad 1 können Sie eine halbjährliche Beratung in Anspruch nehmen.
Selbstverständlich übernehmen wir gern solche Beratungsbesuche, die von der Pflegekasse zu 100 % vergütet werden.
Wir beraten Sie zur Sicherung der Qualität in der Pflege, Fragen der Höherstufung und Hilfsmittelbeschaffung.
Bitte informieren Sie sich bei der Pflegedienstleitung über die aktuelle Preisliste.