Häusliche Pflege

Die Sorgen und Nöte von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sind der Volkssolidarität aus langjähriger Praxis vertraut. Daher wissen wir, dass die täglichen Probleme der Pflege nicht nur die optimale gesundheitliche Beratung, sondern auch eine menschliche und partnerschaftliche Beziehung beinhaltet.

Gemeinsam mit Patient und Angehörigen erleichtern wir die oft schwierigen und persönlichen Situationen. Dazu gehört auch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten. Unsere Pflegedienstleitung informiert Sie über die Möglichkeiten von Kostenübernahmen durch Krankenkassen, Pflegekassen und Sozialämtern.

Das Wohl unserer Patienten steht immer im Vordergrund.

Auch wenn Sie Ihre Angehörigen selbst pflegen wollen, stehen wir Ihnen mit Beratung, Tipps und Schulungen zur Seite. 

Profitieren Sie von unseren Erfahrungen!

Häusliche Krankenpflege bei ärztlicher Verordnung nach SGB V

Bei medizinischen Leistungen können selbst kleine Fehler zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen führen. Unsere qualifizierten und erfahrenen Pflegefachkräfte übernehmen nach Anweisung Ihrer Haus- und Fachärzte im Rahmen der medizinischen Versorgung u. a. folgende Leistungen:

  • Kontrolle von Blutdruck und -zucker
  • Medikamentengabe, -richten und -überwachen
  • Verabreichung von Salben, Tropfen und Spülungen
  • Injektionen s.c. (unter die Haut) und i.m. (in den Muskel)
  • Insulininjektionen richten und verabreichen
  • Infusionen s.c. (unter die Haut)
  • Überprüfen und Versorgen von Drainagen
  • Absaugen der oberen Luftwege
  • Wechsel- und Pflege von Trachealkanülen
  • Blasenspülung, Legen und Wechsel von Blasenkathetern
  • Pflege von Anus-Praeter (künstlicher Darmausgang)
  • Verabreichen von Klistieren
  • Anlegen und Wechseln von Verbänden
  • Wundversorgung (z. B. Dekubitusbehandlung)
  • Kompressionstherapie (Kompressionstrümpfe und -verbände)
  • Versorgung von Patienten mit Ernährungssonden
  • Portversorgung
  • OP- Vor- und Nachsorge
  • Palliativversorgung
Pflegeleistungen nach SGB XI

Mit viel Einfühlungsvermögen und Professionalität meistern wir mit Ihnen gemeinsam die Aufgaben der Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Natürlich erfolgt zu Beginn eine ausführliche Beratung, Anamnese und Planung der folgenden und für Sie in Frage kommenden Leistungen (§ 89 SGB XI):

  • Waschen des Körpers am Waschbecken, aber auch im Bett
  • Duschen oder Baden
  • Intimpflege
  • Mundhygiene, Augen-, Nasen- und Ohrenpflege
  • Rasieren und/oder Bartpflege
  • Haut-, Haarpflege und Kosmetik
  • Wechseln der Leib- und Bettwäsche
  • Zubereiten und Darreichen des Essens
  • Aufbereiten von Sondennahrung
Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI

Ambulant Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf monatlich 125 Euro Entlastungsleistungen. Sprechen Sie an, wo Sie zusätzliche Unterstützung wünschen. Häufig genutzt bei unseren Patienten werden:

  • Begleitung bei Spaziergängen
  • Bewegungsübungen
  • Unterhaltungen
  • Vorlesen von Zeitung oder Büchern
  • Gedächtnistraining
  • Übung im Umgang mit Hilfsmitteln u.v.m.
Urlaubs- und Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Auch die Pflegeperson kann einmal verhindert sein, egal ob für eine Stunde, einen Tag oder mehrere Wochen. Eigene Krankheit, Arzttermine, aber auch Freizeitaktivitäten oder Urlaub - wir übernehmen kurzfristig die Pflege- und Betreuungsaufgaben zur Versorgung Ihrer Lieben. Die Kosten einer solchen Verhinderungspflege übernimmt zusätzlich zum Pflegegeld Ihre Pflegekasse für bis zu 28 Tage im Jahr.

Hauswirtschaftliche Unterstützung

Gerade im Alter oder durch Krankheit sind es oft die kleinen Dinge des Lebens, die schwerfallen. Gern übernehmen wir alle anfallenden hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie:

  • Einkaufen
  • Reinigen der Wohnung
  • Hausordnung
  • Wäsche waschen, trocknen und bügeln
  • Kochen
  • Versorgung von Kleintieren
  • Heizen der Wohnung u.v.m.

 

Pflegekontrollbesuche/ Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegegeldbezieher müssen (bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich), eine Beratung in der Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung vornehmen lassen.

Bei Pflegegrad 1 können Sie eine halbjährliche Beratung in Anspruch nehmen.

Selbstverständlich übernehmen wir gern solche Beratungsbesuche, die von der Pflegekasse zu 100 % vergütet werden.

Wir beraten Sie zur Sicherung der Qualität in der Pflege, Fragen der Höherstufung und Hilfsmittelbeschaffung.

Unsere Zusatzleistungen für Sie
  • Hilfe bei der Besorgung von Verordnungen, Rezepten, Medikamenten, Hilfsmitteln
  • Vermittlung von weiterführenden Hilfsdiensten
  • Fahrdienste

 

Bitte informieren Sie sich bei der Pflegedienstleitung über die aktuelle Preisliste.