Kita "Wasserplanscher" in Waldheim

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Masern Impflicht

Sehr geehrte Eltern,
das Masernschutzgesetz ist am 14. November 2019 im Bundestag mit breiter Mehrheit
beschlossen und am 20. Dezember 2019 durch den Bundesrat bestätigt worden. Das
Bundesministerium hat im Dezember 2019 alle Lander auf das Inkrafttreten des
Gesetzes zum 01.03.2020 und auf die Übergangsfrist bis 31.07.2021 für bereits
Betreute und Tätige hingewiesen

Für unsere Kitas gilt:

  • Alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr und alle nach 1970 geborene
    MitarbeiterInnen der Kita müssen ab dem 01. März 2020 beim Eintritt in den
    Kindergarten die Masernschutzimpfung nachweisen. Für Kinder, die unter zwei
    Jahre alt sind, muss mindestens eine Masernschutzimpfung oder eine Immunität
    gegen Masern nachgewiesen werden. Kinder, die unter einem Jahr alt sind, können
    aufgenommen werden, mit Vollendung des ersten Lebensjahres muss der
    Nachweis jedoch erbracht werden.
  • Kinder sowie nach 1970 geborene MitarbeiterInnen, die aufgrund einer
    medizinischen Kontraindikation nicht an der Masernschutzimpfung teilnehmen
    können, müssen dies durch ärztliches Attest nachweisen und können dann
    aufgenommen bzw. eingestellt werden.
    Das bedeutet: Ohne nachgewiesenen Impfschutz bzw. ohne nachgewiesene
    Kontraindikation wird ab dem 01.03.2020 kein Kind aufgenommen und keine
    Einstellung von MitarbeiterInnen vorgenommen.
  • Kinder sowie nach 1970 geborene MitarbeiterInnen, die schon jetzt im Kindergarten
    sind, müssen den Nachweis bis spätestens zum 31. Juli 2021 erbringen.
    Das bedeutet: Kinder und MitarbeiterInnen, für die bis dahin der Impfnachweis oder
    der Nachweis der medizinischen Kontraindikation nicht vorliegt, werden in jedem
    Falle ab dem 01.08.2021 vom Besuch der Kita ausgeschlossen.
  • Der Nachweis ist durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder
    – insbesondere bei Immunität durch bereits erlittene Krankheit – ein ärztliches
    Attest zu erbringen.
  • Der Nachweis der Kinder ist gegenüber der Leitung der Einrichtung zu erbringen.
  • Der Nachweis der MitarbeiterInnen ist im Original gegenüber dem Arbeitgeber und
    in Kopie gegenüber der Kita-Leiterin zu erbringen.
  • MitarbeiterInnen sind auch alle PraktikantInnen, ehrenamtlich Tätige sowie
    Personal externer Dienstleister.
  • Über landesrechtliche Vorgaben (wie z.B. Vorgaben zu Meldepflichten an das
    Gesundheitsamt oder auch den Umgang mit Buß- und Zwangsgeldern) die sich in
    den kommenden Wochen noch ergeben können, werden wir Sie informieren.

Anmerkung
Die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann
allgemeine Ausnahmen vom gesetzlichen Aufnahme- und Tätigkeitsverbot zulassen,
wenn das Paul-Ehrlich-Institut auf seiner Internetseite einen Lieferengpass zu allen
Impfstoffen mit einer Masernkomponente, die für das Inverkehrbringen in Deutschland
zugelassen oder genehmigt sind, bekannt gemacht hat.


Verweis Rechtsgrundlage
Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention
(Masernschutzgesetz) zu lesen unter:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gese
tze_und_Verordnungen/GuV/M/Masernschutzgesetz_Kabinett.pdf

 

Döbeln, 22.01.2020
gez. A. Klotsch
Geschäftsführerin

Auszeichnungen, Initiativen u.ä.
Am 22.03.2024 erhielt unser Team der Kita „Wasserplanscher“ im Rahmen einer besonderen Veranstaltung, in Dresden, die lang erarbeitete Zertifizierung der Stiftung „Kinder forschen“. Bei dieser Stiftung handelt es sich um die größte Frühbildungsinitiative in Deutschland. Durch die Teilnahme an Fortbildungen, die Erweiterung unserer Konzeption und die Umstellung auf teiloffene Arbeit, die Durchführung zahlreicher Projektangebote sowie die Dokumentation der kindgerechten Forscheraktivitäten, konnten wir uns im Dezember 2023 für die Zertifizierung bewerben. Vor allem die frühe Bildung in den MINT-Bereichen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie die Bildung für nachhaltige Entwicklung -
mit dem Ziel, die Kinder stark für die Zukunft zu machen und zu nachhaltigem Handeln zu befähigen, erfüllt uns mit besonderem Stolz. Allen Bildungsangeboten liegt der Ansatz des entdeckenden und forschenden Lebens zugrunde. Die Kinder gehen schrittweise eigenen Fragen und spannenden Phänomenen nach. 

Im Juli 2024 haben wir uns beim Verein „Mehr Zeit für Kinder e.V.“ für die Initiative „KiTa-Spielothek“ beworben. Das Wort Spielothek setzt sich aus den Begriffen „Spielen“ und „Bibliothek“ zusammen. Das Besondere daran: die Kinder können Ihre Lieblingsspiele ausleihen und mit nach Hause nehmen, um sie dort gemeinsam mit Eltern, Geschwistern und Großeltern zu spielen. Der Verein fördert mit diesem Projekt bundesweit lediglich 500 Kindergärten und 250 Krippen.

Ab September 2024 erhalten wir Spiele und Spielzeug der Firmen Ravensburger, Zapf Creation u.ä. „Spielerisch werden genau die Fähigkeiten gefördert, die das erfolgreiche Mitarbeiten in der Schule möglich machen. Bis zum Ende bei der Sache bleiben – das kommt bspw. der Konzentrationsfähigkeit zugute. Sich taktische Züge zu überlegen schult das Denkvermögen. Die Merkfähigkeit und das Gedächtnis werden trainiert, wenn es darum geht, sich die Positionen von Spielfiguren oder Karten einzuprägen. Lernen, zu verlieren, ist ein langer und wichtiger Prozess, der Geduld und ein hohes Maß an Frustrationstoleranz erfordert…“ (KiTa-Spielothek; Mehr Zeit für Kinder e.V.). Und so soll auch in unserem Kita-Alltag dem kindlichen Spiel künftig mehr Zeit eingeräumt werden - mit Spieletagen, an denen die Kinder den ganzen Tag spielen, wo und womit sie möchten und mit darauf abgestimmten Angeboten.

 

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